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   BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23   

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https://dejure.org/2023,3475
BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23 (https://dejure.org/2023,3475)
BayObLG, Entscheidung vom 17.02.2023 - 207 StRR 32/23 (https://dejure.org/2023,3475)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 207 StRR 32/23 (https://dejure.org/2023,3475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 130 Abs. 3
    Voraussetzungen des § 130 Abs. 3 StGB in der Tatbestandsvariante des "Verharmlosens" von Völkermordhandlungen

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Strafzumessung, Rechtsfolgenausspruch, Angeklagte, Strafkammer, Vergleich, Generalstaatsanwaltschaft, Aufhebung, Eignung, Angeklagten, Form, Verurteilung, verwerfen, Behandlung, Revision des Angeklagten, nicht ausreichend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 174

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20

    Volksverhetzung und Beleidigung: Verwendung des "Judensterns" unter Ersetzung des

    Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
    Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen, bei der insbesondere die Art, der Inhalt, die Form und das Umfeld der Äußerung zu berücksichtigen sind, aber auch - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Stimmungslage in der Bevölkerung und die politische Situation eine Rolle spielen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2021, Ss 72/2020 (2/21), zitiert nach juris, dort Rdn. 21).
  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

    Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
    Soweit sich dies aus den übrigen Tatbestandsmerkmalen selbst nicht eindeutig ergibt, ist die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens eigens festzustellen (BVerfG, Beschluss vom 22.06.2018, 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861 Rdn. 23).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 205 StRR 240/20

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

    Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
    Eine entsprechende Gefährdung des öffentlichen Friedens haftet derartigen in die Öffentlichkeit gebrachten Äußerungen regelmäßig an" (BayObLG, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 5; vgl. dazu auch den (nicht näher begründeten) Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.09.2021,1 BvR 1787/20, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
    Der in die Öffentlichkeit gebrachten Billigung, Leugnung oder Verharmlosung spezifischer Völkermordhandlungen haftet eine entsprechende Friedensgefährdung regelmäßig an (BGH, Urteil vom 10.04.2002, 5 StR 485/01, NJW 2002, 2115).
  • BVerfG, 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

    Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
    Eine entsprechende Gefährdung des öffentlichen Friedens haftet derartigen in die Öffentlichkeit gebrachten Äußerungen regelmäßig an" (BayObLG, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 5; vgl. dazu auch den (nicht näher begründeten) Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.09.2021,1 BvR 1787/20, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 15.11.2022 - 206 StRR 289/22

    Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
    Hierbei sind die Feststellungen des Landgerichts in ihrem Gesamtzusammenhang heranzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 15.11.2022, 206 StRR 289/22, zitiert nach juris, dort Rdn. 33).
  • BayObLG, 15.01.2024 - 207 StRR 440/23

    Strafverfahren gegen Florian J. wegen des Verdachts der Volksverhetzung

    Der Sinngehalt der inkriminierten Äußerung des Angeklagten ist - anders als das Landgericht meint - keineswegs zwingend dahingehend auszulegen, dass der Umgang mit Ungeimpften vergleichbar sei mit den Maßnahmen, denen die jüdische Bevölkerung in Deutschland bereits bei den Novemberprogrammen 1938 ausgesetzt war (UA S. 8 und 13); eine derartige Aussage würde den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB allerdings grundsätzlich erfüllen (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 17.02.2023, 207 StRR 32/23, BeckRS 2023, 2859).
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