Rechtsprechung
BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
StGB § 130 Abs. 3
Voraussetzungen des § 130 Abs. 3 StGB in der Tatbestandsvariante des "Verharmlosens" von Völkermordhandlungen - rewis.io
Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Strafzumessung, Rechtsfolgenausspruch, Angeklagte, Strafkammer, Vergleich, Generalstaatsanwaltschaft, Aufhebung, Eignung, Angeklagten, Form, Verurteilung, verwerfen, Behandlung, Revision des Angeklagten, nicht ausreichend
Verfahrensgang
- AG Ebersberg, 15.03.2022 - 1 Cs 12 Js 5385/21
- LG München II, 18.10.2022 - 6 Ns 12 Js 5385/21
- BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 174
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20
Volksverhetzung und Beleidigung: Verwendung des "Judensterns" unter Ersetzung des …
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen, bei der insbesondere die Art, der Inhalt, die Form und das Umfeld der Äußerung zu berücksichtigen sind, aber auch - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Stimmungslage in der Bevölkerung und die politische Situation eine Rolle spielen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2021, Ss 72/2020 (2/21), zitiert nach juris, dort Rdn. 21). - BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Soweit sich dies aus den übrigen Tatbestandsmerkmalen selbst nicht eindeutig ergibt, ist die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens eigens festzustellen (BVerfG, Beschluss vom 22.06.2018, 1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861 Rdn. 23). - BayObLG, 25.06.2020 - 205 StRR 240/20
Strafbarkeit wegen Volksverhetzung
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Eine entsprechende Gefährdung des öffentlichen Friedens haftet derartigen in die Öffentlichkeit gebrachten Äußerungen regelmäßig an" (BayObLG, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 5; vgl. dazu auch den (nicht näher begründeten) Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.09.2021,1 BvR 1787/20, zitiert nach juris).
- BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01
Volksverhetzung durch Strafverteidiger
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Der in die Öffentlichkeit gebrachten Billigung, Leugnung oder Verharmlosung spezifischer Völkermordhandlungen haftet eine entsprechende Friedensgefährdung regelmäßig an (BGH, Urteil vom 10.04.2002, 5 StR 485/01, NJW 2002, 2115). - BVerfG, 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Eine entsprechende Gefährdung des öffentlichen Friedens haftet derartigen in die Öffentlichkeit gebrachten Äußerungen regelmäßig an" (BayObLG…, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 5; vgl. dazu auch den (nicht näher begründeten) Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.09.2021,1 BvR 1787/20, zitiert nach juris). - BayObLG, 15.11.2022 - 206 StRR 289/22
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Auszug aus BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23
Hierbei sind die Feststellungen des Landgerichts in ihrem Gesamtzusammenhang heranzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 15.11.2022, 206 StRR 289/22, zitiert nach juris, dort Rdn. 33).
- BayObLG, 15.01.2024 - 207 StRR 440/23
Strafverfahren gegen Florian J. wegen des Verdachts der Volksverhetzung
Der Sinngehalt der inkriminierten Äußerung des Angeklagten ist - anders als das Landgericht meint - keineswegs zwingend dahingehend auszulegen, dass der Umgang mit Ungeimpften vergleichbar sei mit den Maßnahmen, denen die jüdische Bevölkerung in Deutschland bereits bei den Novemberprogrammen 1938 ausgesetzt war (UA S. 8 und 13); eine derartige Aussage würde den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB allerdings grundsätzlich erfüllen (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 17.02.2023, 207 StRR 32/23, BeckRS 2023, 2859).